Gartenregeln
Auf deiner Parzelle und den ausgewiesenen Wegen der Gartenfläche kannst du dich grundsätzlich frei bewegen. Wir stellen dir außerdem Gartengeräte und Wasser als Teil deines Abos zur Verfügung. Damit deine Mitgärtner genauso viel Spaß an ihrer Parzelle haben wie du haben wir hier einige Regeln aufgestellt.
Mit Abschluss des Pachtvertrags bestätigst du, diese Regeln zur Kenntniss genommen zu haben und sie zu befolgen.
Bitte lesen!
Wir behalten uns vor, den Pachtvertrag innerhalb von 2 Monaten einseitig zu kündigen und die Parzelle zu roden, falls sich Gärtner nicht an diese Regeln halten.
Alle Schäden, die durch das Nichteinhalten von Regeln entstehen werden dem jeweiligen Pächter in Rechnung gestellt.
Das mag zwar erstmal hart klingen. Wir möchten so gewährleisten, dass alle Gärtner Spaß an der Pflege ihrer Pflanzen haben und beim Einholen der Ernte gut gelaunt auf die Saison zurückschauen 😃
Nutzung der Parzelle
- Es darf nur auf den gepachteten Parzellen angebaut werden. Pflanzen, die auf fremden Parzellen oder anderweitig in der Gartenfläche verpflanz wurden, werden durch uns entfernt
- Es dürfen nur Nutzpflanzen angebaut werden, deren Blüte, Blätter oder Frucht nicht als Rauschmittel verwendet werden können
Gartengeräte
- Gartengeräte, die Berenbeet zur Verfügung stellt, sind nach Beendigung der Arbeit zurück an ihren Platz zu stellen.
- Wir übernehmen keine Haftung für Gartengeräte, die nicht zu unserem Inventar gehören, aber bei uns gelagert werden
- Wir bringen jeden Diebstahl unserer Gartengeräte zur Anzeige
Pflege und Schädlingsbefall
- Pestizide und Herbizide jeglicher Art sind verboten
- Eventuelle Schädlinge im Garten sind sofort an Berenbeet und andere Gärtner zu melden.
- Falls sich der Schaden nicht eingrenzen lässt behalten wir uns vor, befallene Beete in Abstimmung mit den Pächtern zu roden, um andere Parzellen zu schützen
- Bei einer durch den Nichteinsatz von Pestiziden und Bioziden verschuldeten Zerstörung eines Großteils der Kulturen erstatten wir freiwillig bis zu der Hälfte des saisonalen Pachtpreises an betroffene Pächter zurück. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht
Videoaufnahmen im Garten
- Die Gartenfläche kann außerhalb unserer Öffnungszeiten aus Sicherheitsgründen per Kamera überwacht werden.
- Die Aufnahmen der Kameras werden nicht bei uns oder einem Servicedienstleister gespeichert
- Sollten wir die Regel zur Speicherung aus Sicherheitsgründen ändern werden wir uns bei der Datenverarbeitung an geltendes deutsches Recht halten und Aufnahmen niemals länger als 48 Stunden auf einem lokalen Server speichern.
Wir planen aktuell nicht, Kameras einzusetzen, möchten uns die Möglichkeit aber vorbehalten.